| HOME | Kursangebot | Ausbilderlehrgang.html |

www.tatsu-ryu-bushido.com
Kursangebot "Ausbilderlehrgang"
Menü Kursangebot

Ausbilderschulung

Sich aktiv im Verein zu engagieren, ist eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Aufgabe, besonders im Kinder- und JugendbereiKeine Macht den Drogench. Der qualifizierte Betreuer oder Ausbilder ist nicht nur eine Bereicherung für den Verein, auch im alltäglichen Leben werden sich schnell Vorteile zu erkennen geben. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden, gerade in der Kinder- und Jugendförderung, bei der Bewerbung für Lehr- und Ausbildungsstellen gerne gesehen und nehmen einen immer höheren Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. Zudem ist die Tätigkeit als Ausbilder, die Erfahrung alleine vor einer Gruppe zu stehen, für das Berufsleben sehr wertvoll. Sie erwerben sozial-kommunikative Kompetenzen und werden schnell die Parallelen zu der Berufswelt erkennen. Das Tatsu-Ryu-Bushido vergibt ab der C-Lizenz, in Kooperation mit dem Deutschen SportbuLizenzen im Tatsu-Ryu-Bushidond (DSB) und der Sportjugend Rheinland-Pfalz, Basis-Fachlizenzen und bietet Ihnen die dazugehörigen Ausbilderlehrgänge an. Wir unterteilen dabei in:

  • E-Lizenz „TRB“ (Übungsleiterassistent/Betreuer)

  • D-Lizenz „TRB“ (Übungsleiter/Trainerassistent)

  • C-Lizenz „TRB“ (Trainer/Fachsportleiter Tatsu-Ryu-Bushido)

  • B-Lizenz „TRB“ (Lehrer)

  • A-Lizenz „TRB“ (Meister)

Die Lizenzen bauen aufeinander auf. Alle Lizenzen haben eine Gültigkeit von 4 Jahren, wobei das erste Jahr der Erstausstellung der jeweiligen Lizenz, als Anerkennungsjahr auf Probe gilt. Zum Erhalt der aktuellen Lizenz ist es erforderlich, innerhalb der 4 Jahre eine allgemeine Weiterbildung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten/Lerneinheiten á 45 Minuten (UE/LE), sowie 4 Fachspezifische Lehrgänge im Tatsu-Ryu-Bushido (davon 2 Lehrgänge in 2 Jahren) zu besuchen. Die hier aufgeführten Lizenzstufen beinhalten nur die Basisqualifikation ohne die jeweilige Qualifikation zum eigenen benötigten Gürtelgrad und Praktikum. Ab der C-Lizenz müssen davon 30 UE/LE beim Deutschen Sportbund besucht werden. Der Sportbund übernimmt dabei die allgemeine Schulung, während das Tatsu-Ryu-Bushido die fachspezifische Schulung übernimmt. Die Lehrgänge finden in der Regel in den einzelnen Landesstützpunkten statt.

E-Lizenz „TRB“ (Übungsleiterassistent/Betreuer)
Der Einstieg zum Ausbilder beginnt mit der Assistenz-Ausbildung zur E-Lizenz. Dies gilt auch gleichermaßen als Modul 1 der D- und C-Lizenz. Der Übungsleiterassistent unterstützt im Verein den Übungsleiter/Trainer bei der Durchführung einzelner Ausbildungsabschnitte in der Stufe 1 (10. + 9. Kyu), wie das Aufwärmen in der Gruppe, Abschnitte im Kinder- und Jugendtraining oder dem Probetraining, und unterstützt den Übungsleiter/Trainer in der Mitgliederverwaltung. Diese Ausbildung bietet bereits 16-jährigen die Möglichkeit in einzelnen Bereichen verantwortlich zu sein. Voraussetzung für den Erwerb der E-Lizenz ist der 6. Kyu-Grad (orange) und ein Alter von 16 Jahren. In den 10 Unterrichtseinheiten werden grundlegende Kenntnisse in der Methodik, Rhetorik, Durchführung eines Probetrainings, Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Vereinsformalien und Ausbildungsinhalte der Stufe 1 (10. + 9. Kyu) vermittelt.

  • Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre und aktives Mitglied

  • Voraussetzung: min. 6. Kyu-Grad (orange) im Tatsu-Ryu-Bushido

  • Voraussetzung: Erste-Hilfe-Kurs (min. 8 Stunden) nicht älter als 1 Jahr

  • Berechtigung: Schulung unter Anleitung bis 8. Kyu (weiß)

  • Unterrichtseinheiten: 10 UE/LE

  • Lizenzgültigkeit: 4 Jahre

D-Lizenz „TRB“ (Übungsleiter/Trainerassistent)
Die D-Lizenz wird benötigt um die Voraussetzung zum Ernennen zum Senpai zu erlangen. Sie gilt auch gleichermaßen als Modul 2 der C-Lizenz. Der Übungsleiter oder Trainerassistent führt im Verein einzelne Trainingseinheiten bis zum 4. Kyu-Grad durch. Die Lizenzausbildung zur D-Lizenz beinhalten sowohl das richtige Vermitteln der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte bis zur Prüfung zum 4. Kyu (Stufe 1 – Stufe 3), sowie Didaktik, Methodik, Rhetorik, Gesundheitslehre und Marketing. Grundsätze der Lehr- und Übungsweise (Didaktik, Methodik, Rhetorik), Planung und Durchführung von Unterrichten, sportlichen Aktivierung aller Altersgruppen, Rechts- und Versicherungsfragen, und Schulmanagement.

  • Voraussetzung: mind. 4. Kyu-Grad (grün) im Tatsu-Ryu-Bushido

  • Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre und aktives Mitglied

  • Voraussetzung: Gültige E-Lizenz mit mindestens 10 UE/LE Praxiserfahrung im Verein als Assistent

  • Voraussetzung: Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnis

  • Voraussetzung: Erste-Hilfe-Kurs (mind. 16 Stunden) nicht älter als 1 Jahr

  • Berechtigung: Schulung bis 4. Kyu-Grad (grün)

  • Unterrichtseinheiten: 50 UE/LE (plus 10 UE/LE der E-Lizenz)

  • Lizenzgültigkeit: 4 Jahre

C-Lizenz „TRB“ (Trainer/Fachsportleiter Tatsu-Ryu-Bushido)
Nach dem Erwerb des 2. Kyu-Grades besteht die Möglichkeit, sich zum Fachsportleiter/Trainer fortzubilden. Dieser ist berechtigt, Ausbildungsabschnitte bis zur Prüfung zum 1. Dan zu übernehmen – sofern ein Gürtelgrad zwischen dem Übungsleiter und seinem Schüler liegt. Von den spezifischen 60 UE/LE (Modul 3+4) werden 30  UE/LE vom Deutschen Sportbund (Modul 3) fachübergreifend geschult. Die Lizenzausbildung zur C-Lizenz beinhaltet sowohl das richtige Vermitteln der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte bis zur Prüfung zum 1. Dan (Stufe 1 –Stufe 5), Grundlagen der Trainings- und Bewegungslehre, Grundsätze der Lehr- und Übungsweise (Didaktik, Methodik, Rhetorik), Planung und Durchführung von Fitnessprogrammen, sportliche Aktivierung aller Altersgruppen, Rechts- und Versicherungsfragen, Gesundheitslehre und Sportmanagement.

  • Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre und aktives Mitglied

  • Voraussetzung: mind. 2. Kyu-Grad (violett) im Tatsu-Ryu-Bushido

  • Voraussetzung: Gültige D-Lizenz mit min. 50 UE/LE Praxiserfahrung im Verein als Übungsleiter

  • Voraussetzung: Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnis

  • Voraussetzung: Erste-Hilfe-Kurs (min. 16 Stunden) nicht älter als 1 Jahr

  • Berechtigung: Schulung bis 2. Kyu-Grad (1. Dan-Grad) im Tatsu-Ryu-Bushido

  • Unterrichtseinheiten: 120 UE/LE (inkl. 10UE/LE der E-Lizenz und 50 UE/LE der D-Lizenz)

  • Lizenzgültigkeit: 4 Jahre

B-Lizenz „TRB“ (Lehrer)
Der 3. Dan berechtigt zum Erwerb der B-Lizenz. Diese ermöglicht es dem Lehrer, Ausbildungsabschnitte bis zur Prüfung zum 3. Dan zu übernehmen, sofern ein Gürtel zwischen dem Lehrer und seinem Schüler liegt. Zu den Unterrichtsmodulen der C-Lizenz kommen 60 fachspezifische UE/LE hinzu.

  • Voraussetzung: Mindestalter21 Jahre und aktives Mitglied

  • Voraussetzung: mind. 3. Dan-Grad (schwarz) im Tatsu-Ryu-Bushido

  • Voraussetzung: Gültige C-Lizenz mit mind. 50 UE/LE Praxiserfahrung im Verein als Übungsleiter

  • Voraussetzung: Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnis

  • Voraussetzung: Erste-Hilfe-Kurs (mind. 16 Stunden) nicht älter als 1 Jahr

  • Berechtigung: Schulung bis zum 3. Dan-Grad im Tatsu-Ryu-Bushido

  • Unterrichtseinheiten: 60 UE/LE

  • Lizenzgültigkeit: 4 Jahre

Um die Tatsu-Ryu-Bushido Fachsportleiterlizenz D, C oder B zu erhalten, ist folgendes erforderlich:

  • erfolgreich abgelegte Lizenzprüfung,

  • polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung,

  • aktueller Erste-Hilfe-Nachweis und

  • eine zusätzliche Schulung in Sucht-, Gewalt- oder vergleichbarem Präventionslehrgang.

Zusätzliche Qualifikationen durch den Deutschen Sportbund und der Sportjugend-Rheinland-Pfalz

AusbilderschulungB-Lizenz - Sport in der Prävention im Profil: „Gesundheitstraining für Kinder“:
Für Kinder bedeuten lebenswerte Bedingungen in einer lebenswerten Umwelt immer auch genügend Möglichkeiten, sich bewegen zu können, also genug Spiel- und Freiräume zum Toben, Klettern, Rennen, Spielen, Raufen und Ausruhen in unmittelbarer Nähe zu haben. Leider nehmen die Bewegungsmöglichkeiten und Bewegungsanreize für Kinder immer mehr ab. Die Folgen: die Kinder „nehmen zu“, Bewegungsmangelerscheinungen und daraus resultierende Verhaltensstörungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen sind immer häufiger. Die ÜL-B - Lizenz „Sport in der Prävention“ wird für das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“, das vom LSB Rheinland-Pfalz verliehen wird, anerkannt. Durch diese Ausbildung erhalten die Übungsleiter in 60 UE (Theorie und Praxis) die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Kinder unter psychomotorischen Aspekten gezielt zu fördern. Im Rahmen einer ganzheitlich orientierten Gesundheitsförderung wird das Kind unterstützt, die eigenen Ressourcen zu entdecken, zu entwickeln und zu stabilisieren.  Dies bedeutet auch eine Förderung Sportbundder Persönlichkeitsentwicklung unter dem Aspekt von Sucht- und Gewaltprävention im Sinne von „Kinder stark machen“. Voraussetzung für den Erhalt der B-Lizenz ist eine gültige ÜL- bzw. Fach-ÜL-C- Lizenz. Die Ausbildung steht auch Erzieherinnen offen und wird im Rahmen des Qualitätssiegels Bewegungskindergarten RLP als 60-stündige Ausbildung im Bereich „Elementarsport, Bewegungserziehung“ und für die entsprechenden Module des Fortbildungsheftes anerkannt. Weitere Informationen unter www.sportjugend.de

AusbilderschulungDOSB Jugendleiter-Lizenzausbildung:
Damit Jugendarbeit im Sportverein erfolgreich ist, bedarf es nicht nur einer hohen Qualität an Trainings- und Wettkampfbedingungen. Auch die menschlichen, pädagogischen und erlebnisorientierten Rahmenbedingungen müssen stimmen.  Das stellt besondere Herausforderungen an die Position des Jugendleiters, dessen Aufgaben durch gesellschaftliche Veränderungen und die heutigen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen anspruchsvoller geworden sind.  Um der Bedeutung dieser Funktion gerecht zu werden, bedarf es einer qualifizierten Aus- und Fortbildung. Die Jugendleiter-Lizenzausbildung, welche nach den Qualitätsstandards des DOSB konzipiert und durchgeführt wird und bundesweit gültig ist, erfüllt diese höchsten Ansprüche. Wer kann teilnehmen? Mitglieder rheinland-pfälzischer Sportvereine und –verbände ab 16 Jahre, die bereits in der Jugendarbeit tätig sind oder zukünftig sein wollen. Ziel der Ausbildung:Die Ausbildung zur Jugendleiterin / zum Jugendleiter hat das Ziel, die Teilnehmenden für die Übernahme von Aufgaben im Bereich dSportbunder sportartübergreifenden und außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit zu qualifizieren. Umfang und Inhalte der Ausbildung: Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Lerneinheiten und gliedert sich in eine Basisqualifizierung und einen Wahlbereich (Modullehrgänge). Durch die Möglichkeit, eine individuell zugeschnittene Lehrgangsplanung zu gestalten, wird den unterschiedlichen Erfahrungen, Vereinssituationen und Bedürfnissen der Teilnehmer entsprochen. Weitere Informationen unter www.sportjugend.de


Bei Fragen oder Interesse an den Ausbilderlehrgängen informieren wir Sie gerne. Kontakt >>>

 

Erstellt am:

31.12.2007

HTML

Nächster Artikel:

Lehrer-Erzieherkurs.html

PDF Drucken: öffnen als PDF (222 KB) >>>
Info Termine: Nächste Veranstaltung >>>

© www.tatsu-ryu-bushido.com ®
Copyright 1987-2008 by Tatsu-Ryu-Bushido
| Startseite | Impressum | Sitemap |
| Letzte Einträge | Amazon-Shop |