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Deutsche Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V.
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Die Deutsche Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V. ist ein gemeinnütziger Dachverband für eingetragene und gemeinnützige Vereine in Deutschland und wurde im Februar 1998 beim Amtsgericht Ludwigshafen (am Rhein) eingetragen und ist auch seither vom Finanzamt Speyer auf Grund der Gemeinnützigkeit von der Körperschaftssteuer befreit. Von 1998 bis 2007 trug dieser Verband dTatsu-Ryu-Bushidoen Namen „Europäische Tako-ryu-Bushido Organisation e.V.“ und galt bis dahin als höchster Verband dieser Kampfkunst. Der Deutsche Dachverband mit seinen einzelnen Landesverbänden, wie der „Tatsu-Ryu-Bushido Baden-Württemberg“ und „Tatsu-Ryu-Bushido Rheinland-Pfalz“, lehnt an die Strukturen des Deutschen Sportbundes, sowie deren Ausbilder-Mindestqualifikationen, an. Die Aufgabe der „Deutschen Tatsu-Ryu-Bushido Kai“ ist es, die japanische Kampfkunst Tatsu-Ryu-Bushido in Vereinen zu unterrichten und so kostengünstig jedem Interessenten den Zugang zu gewähren. Zudem organisiert dieser auch Prüfungen und Lehrgänge auf Bundes- und Landesebene, durch die teilweise vorhandenen Landesverbände. Mitglied kann jeder Verein werden, der beabsichtigt eine Abteilung Tatsu-Ryu-Bushido anzubieten oder als Seminarverein sein Angebot erweitern will. Zudem werden auch einzelne Kampfsportarten und Bewegungssportarten aufgenommen. Die „Deutsche Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V.“ bietet bewusst keinen Wettkampfsport an und vertritt auch diesbezüglich keine Vereine. Zudem fördert die „Deutsche Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V.“ Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen, Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Aktiv wirkt die „Deutsche Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V.“ mit in der Initiative „Keine Macht den Drogen“.
Wir bieten an:

  • Vereinsmitgliedschaften

  • Versicherungsschutz für Vereine

  • Anerkannte Ausbilder Aus- und Weiterbildung

  • Qualifizierte Ausbilder

    • Mit polizeilichem Führungszeugnis ohne Eintrag

    • Aktueller Erste-Hilfe-Ausbildung

    • Zusätzliche Qualifikation in Sucht- /Gewalt- oder vergleichbarer Prävention

  • Dojo-Management (Vereinsgründung, Vereinsverwaltung, Mahnwesen, Mitgliederwesen)

  • Schulprojekte

  • Selbstbehauptung und Gewaltprävention

  • Vorführungen

  • Freizeitfahrten

  • Seminare intern und extern mit anderen Kampfkünsten und Meistern

Die Einzelmitgliedschaft wird über die jeweilige Schule und der World Tatsu-Ryu-Bushido Kai geregelt. Interesse an einer Mitgliedschaft in der Deutschen Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V.? Dann nehmen Sie doch unverbindlich Kontakt mit uns auf.


Sehr geehrter Besucher! Derzeit laufen die Umstrukturierung der Verbände. Bis zum 31. Dezember 2008 nimmt die Europäische Tako-ryu-Bushido Organisation e.V. die Aufgaben war, bis diese zur Deutschen Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V. (D.T.R.B.K.) vollständig umstrukturiert ist. Ebenfalls finden Sie hier alle Informationen und Möglichkeiten der Mitgliedschaft der "World Tatsu-Ryu- Bushido Kai (W.T.R.B.K.) ab dem 1. November 2008 hier. Bis dahin laufen alle Mitgliedschaften über die E.T.R.B.O

| Satzung ETRBO (PDF) | Migliedsvertrag ETRBO (PDF) |

Hinweis für passive und aktive Mitglieder der ETRBO :

Ab 1. Januar 2009 vertritt die Interessen der gemeinnützigen Vereine zukünftig die Deutsche Tatsu-Ryu-Bushido Kai e.V.. bzw. Im Auftrag deren eingesetzte Landesverbände. Alle Mitglieder gehörten bislang direkt der Europäischen Tako-Ryu-Bushido Organisation e.V. an. Ab dem 1. Januar 2009 sind nun Mitglieder der Kampfkunst direkt in den jeweiligen Schulen wie Ettlingen, Mannheim, Limburgerhof, etc. organisiert. Dies bedeutet, dass alle aktiven und passiven Mitglieder zum Ende des Kalenderjahres eine Mitgliedschaft in einem der Dojo beantragen müssen. Dem Mitglied werden in diesem Zuge einige neue Vorteile entgegengebracht: Weiter Trainingsmöglichkeiten in allen angehörenden Premium-Dojo, Jahresmitgliedschaften mit günstigeren Tarifen, NEU Monatsmitgliedschaften (Kündigungen monatlich möglich mit Wirkung zum nächsten Monat), NEU Eigenständiges Trainingsmaterial (Mitglied erhält für gute Preise eine eigene Ausstattung), NEU Lastschrifteinzug monatlich und nicht quartalsweise.

„Hiermit teilt die Vorstandschaft der Europäische Tako-Ryu-Bushido Organisation e.V. mit, das alle noch bestehende Mitgliedsverträge Fristgerecht bis zum 31. Dezember 2008 unsererseits gekündigt werden.“

Das Lastschriftverfahren endet hiernach am 25. September 2008. Mitglieder die eine Kündigung zum Jahresende beabsichtigen oder eine bereits getätigt haben, müssen diese demnach nicht mehr einreichen, da die Mitgliedschaft Automatisch endet. Eine Kündigungsbestätigung bedarf es demnach nicht mehr. Der Umstieg auf eine Vereinsmitgliedschaft ist bis zum 15. Dezember 2008 natürlich kostenfrei (keine erneute Anmeldegebühr). In diesem Zuge wird dann ebenfalls der Tatsu-Ryu-Bushido Mitgliedspass ausgestellt. Dieses Schreiben wird nochmals bis zum 30. Oktober 2008 per Post verschickt, mit allen Notwendigen Unterlagen für eine Mitgliedschaft im Verein. Weitere Informationen bei euren Ausbildern.

Die Vorstandschaft  am 18. August 2008



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