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Tatsu-Ryu-Bushido Verhaltensrichtlinien (TRB)
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Tatsu-Ryu-Bushido Logo"Die 3 Säulen der Verhaltensrichtlinien und der Etikette"

Gerade in dieser Kampfkunst, welche auch mit Holz- und Metallwaffen praktiziert wird, ist es erforderlich, gemeinsame Verhaltensrichtlinien zu haben, um insbesondere auch Unfälle zu vermeiden. Hinzu kommt, dass hier verschiedene Kulturen, Altersklassen und Gesellschaftsformen gemeinsam eine Kampfkunst praktizieren sollen, ohne den notwendigen Respekt untereinander zu verlieren. Hierbei muss man nicht japanischer sein als ein Japaner selbst, dennoch gelten gerade deren Verhaltensrichtlinien in derKampfkunst als Vorbild für unsere eigenen 3 Säulen der Verhaltensrichtlinien und der Etikette. 20 Jahre Entwicklung haben die Wichtigkeit genau festgelegter Verhaltensrichtlinien gezeigt. Die 3 Säulen sind:

 

| Verhalten im Unterricht – Die Dojo Ordnung | Verhalten auf Verbands- und Dojoveranstaltungen |

| Verhalten außerhalb von Unterricht und Veranstaltungen |

 


Verhalten im Unterricht – Die Dojo Ordnung (Ren-ho)

  1. KLEIDUNG: Ein Schüler sollte die vorgeschriebene „Tatsu-Ryu-Bushido“-Kleidung, die stets sauber und gepflegt zu halten ist, tragen. Unter dem „Gi“ (Kampfanzug) ist ausschließlich das „Tatsu-Ryu-Bushido“ / „Tako-Ryu-Bushido“ T-Shirt zu tragen, alternativ ein vollständig schwarzes T-Shirt ohne Aufdruck. Wird der „Obi“ Gürtel vergessen, so ist ein weißer Gürtel für diese Unterrichtseinheit zu tragen. Der Unterrichtsraum und die Mattenfläche dürfen nicht mit Schuhen betreten werden, daher sollte man zusätzlich eine Art „Zori“ (Badeschuhe) mitführen, um sich außerhalb der Matten bewegen zu können. Für den Unterricht im Wald oder in der freien Natur, sollten schwarze „Tabi“ (Zehenschuhe) oder schwarzes festes Schuhwerk getragen werden. Zusätzlich sollte immer normale Sport-Ausrüstung mit Turnschuhen und Duschsachen mitgeführt werden.

  2. SAUBERKEIT: Man sollte während des Unterrichts keinen Schmuck tragen und seine Finger- und Fußnägel kurz und sauber halten (Verletzungsgefahr). Kleidung, Ausrüstung und Waffen sollten stets gepflegt und funktionsfähig sein.

  3. PÜNKTLICHKEIT: Man sollte zu dem angesetzten Unterricht mindestens 15 Minuten im Vorfeld erscheinen, um bei den Vorbereitungen wie z.B. dem Aufbau der Matten zu helfen. Erscheint man später zum Unterricht und dieser hat bereits begonnen, so hat man am Eingang des Dojo im „Seiza“ (Fersensitz) zu warten, bis der Ausbilder einen auffordert, am Unterricht teilzunehmen. Nach der Aufforderung verbeugt man sich, bevor man aufsteht.

  4. UNTERRICHT BEGINNEN UND BEENDEN: Jeder Unterricht sollte mit der traditionellen Eröffnungs- und Schließungszeremonie erfolgen. Diese sollte, wenn räumlich möglich, immer in Richtung Norden erfolgen (Schüler stellen sich hiernach südlich mit Blick nach Norden auf). Die Zeremonie sollte grundsätzlich immer durch den Gürtelhöchsten geleitet werden. Der Gürtelhöchste achtet dabei auf die korrekte Durchführung und gibt die notwendigen Anweisungen.

  5. UNTERRICHTSFORMALIEN: Die Grußformen („Dojo-Rei“, „Otogai-ni-rei“, „Shi-rei“) und die Formen der Waffenübergabe sind einzuhalten. Vor und nach einer Übung sollten sich die Partner traditionell durch Verneigung grüßen. Vor Beginn wird bei der Begrüßung „onegai shimasu“ (Lasst uns beginnen) und beim Abgrüßen „arigatou gozaimasu“ (vielen Dank) gesprochen. Während einer Übung, bei welcher eine Waffe dem Partner entwendet wurde, darf diese nicht direkt zurückgegeben werden; man legt sie vor sich ab und entfernt sich ein wenig (um keinen Gegenangriff zu ermöglichen). Wenn zwei Schüler miteinander trainieren und ein dritter möchte etwas von einem der beiden, grüßt er ihn gemäß des Grades an und wartet bis beide den Gruß erwidern, bevor er das Gespräch oder die Anfrage beginnt.

  6. RESPEKT ZUM UNTERRICHTSPARTNER: Ein Schüler sollte einem Übungsspartner mindestens 2 Kyu-Grade voraus sein, um diesen bei einer Partnerübung zu verbessern. Sollte dabei ein Trainer anwesend sein, haben Verbesserungen zu unterbleiben, dies hieße, die Kompetenz des Trainers in Frage zu stellen. Jeder Unterrichtspartner, unabhängig seiner Graduierung, seines Alters, seines Geschlecht oder sonstiger Unterschiedlichkeit, ist respektvoll zu behandeln.

  7. RESPEKT ZUM AUSBILDER: Ausbilder ab Senpai, sollten man während des Trainings ausschließlich mit ihrem Titel anreden und nicht mit dem privaten Namen. Wenn ein Schüler etwas von einem Ausbilder will, grüßt er dem Grad entsprechend und wartet bis er angesprochen wird. Betritt ein höherer Ausbilder, als bereits im Dojo anwesend, das Dojo, ist dieser auf Anweisung des anwesenden Ausbilders zu grüßen. Anweisungen, die eine ganze Gruppe betreffen, werden nur vom höchsten Schüler bestätigt. Gibt ein Ausbilder einem Schüler eine Anweisung, bestätigt der Schüler durch "Hai+Titel" und grüßt dem Grad entsprechend. Daraufhin führt er die Anweisung schnellstmöglich aus. Im theoretischen Unterricht erhebt man sich, wenn ein Ausbilder den Raum betritt oder verlässt (Anstandsform).

  8. HÖFLICHKEIT: Sollte mal am Unterricht einmal nicht teilnehmen können, so sollte man dies seinem Ausbilder so früh wie möglich mitteilen, sodass er seine Unterrichtseinheit entsprechend planen kann. Privatgespräche und unangebrachte Ausdrücke sollten während des Unterrichts unterlassen werden, um nicht unnötig Luft durch Reden zu verbrauchen. Andere Mitglieder der Schule sollten nicht kritisiert werden und unabhängig ihrer Kultur, ihres Geschlecht oder ihres Alters respektiert werden.

  9. LEISTUNG: Man sollte immer selbstbewusst auftreten und immer mit Fleiß arbeiten, auch wenn ein Unterrichtsabschnitt nicht so interessant erscheint. Man sollte immer bereit sein, anderen Schülern zu helfen. Der Gürtel sollte mit Stolz getragen werden und man sollte sich stets bemühen, einen höheren Gürtelgrad zu erwerben.

  10. BETÄUBUNGSMITTEL: Die Teilnahme am Unterricht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strengstens verboten. Diese sollten auch nicht unmittelbar (8 Stunden) vor der anstehenden Unterrichtseinheit eingenommen werden. Drogen sind in der Kampfkunst generell nicht erwünscht, sowie deren Konsumenten, sofern diese nicht bestrebt sind diesen Weg zu verlassen. Zudem sind das Essen und das Rauchen während des Unterrichts und der Prüfung nicht gestattet. Rauchen ist nur in zugeteilten Plätzen erlaubt und während der Unterrichtspausen unerwünscht. Prinzipiell gilt unter 18 Jahren ein Rauchverbot.


Verhalten auf internen und externen Verbands- und Dojoveranstaltungen

  1. KLEIDUNG: Bei Veranstaltungen ist dem Anlass entsprechende Kleidung zu tragen.

  2. PÜNKTLICHKEIT: Zeitpläne sind einzuhalten und man sollte zu den eingeteilten Terminen rechtzeitig und vorbereitet erscheinen.

  3. RESPEKT: Man sollte sich gegenüber anderen Kampfsportlern unabhängig ihres Stiles oder Grades respektvoll verhalten und immer mit Rücksicht und Akzeptanz gegenüber diesen auftreten, auch wenn man persönlich eine andere Meinung und Wegesausrichtung hat.

  4. EXTERNE VERANSTALTUNGEN: Als Gäste auf externen Veranstaltungen, die im Rahmen des „Tatsu-Ryu-Bushido“ durchgeführt werden, hat man sich vorbildlich zu verhalten, auch wenn Gäste zum „Tatsu-Ryu-Bushido“ zugeordnet werden. Dazu gehört auch Mäßigung bei externen Veranstaltungen, bei denen Alkohol gereicht wird.

  5. BETÄUBUNGSMITTEL: Drogen sind in der Kampfkunst generell nicht erwünscht. Auf sportlichen Veranstaltungen wird in der Regel kein Alkohol angeboten. Wird auf einer Veranstaltung dennoch welcher angeboten, so ist die Einnahme von Alkohol nur gestattet, wenn der Rahmen der Veranstaltung dies gestattet, jedoch gilt auch hier: nur in kontrollierbaren Maßen! Eingeteiltes Personal und beteiligte Akteure sind hiervon ausgeschlossen. Diese und alle Jugendlichen unter 18 Jahren haben auf Veranstaltungen des „Tatsu-Ryu-Bushido“ absolutes Alkoholverbot.


Verhalten außerhalb des Unterrichts und Veranstaltungen

  1. KAMPFKUNST: Ein Schüler einer Kampfkunst sollte sich vergegenwärtigen, dass er mit dem Ausüben einer Kampfkunst einer alten Tradition mit zahlreichen Werten folgt. Er sollte sich auch außerhalb des Unterrichts bemühen, diese Werte in Ehren zu halten.

  2. ANSEHEN DER KAMPFKUNST: Ein Schüler sollte in seinem Verhalten und seinen Taten auch außerhalb des Unterrichts durch ungebührliches Verhalten der Kampfkunst keine Schande bereiten. Man sollte keine Auseinandersetzungen mit Schülern anderer Stilrichtungen oder Verbände eingehen.

  3. VORBILD ALS KAMPFSPORTLER: Einen Gürtel zu tragen, ist nicht nur Ehre, sondern auch Pflicht. Ein Schüler des TRB sollte sich stets bemühen seinen Mitmenschen im Leben als Vorbild zu dienen. Missbrauche niemals dein Können und demonstriere nie eine Technik unnötigerweise in der Öffentlichkeit. Vergleiche dich nicht mit anderen Schülern – jeder geht seinen eigenen Weg!

  4. VORBILD ALS AUSBILDER: Was für Schüler gilt, gilt für deren Ausbilder natürlich in besonderem Maße. Wer anderen die Prinzipien und Werte einer Kampfkunst vermitteln will, sollte sich generell darum bemühen, im gesamten Verhalten und seiner Lebensweise, ein Vorbild zu sein.

  5. NOTWEHRSITUATION: Wird man außerhalb des „Dojo“ in eine handgreifliche Auseinandersetzung verwickelt, sollte man dies sofort seinem Ausbilder mitteilen.

 

Erstellt am:

31.12.2007

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